24.11.08

Scheidungs-Klagen

Eine interessante kleine Episode zum Thema "Ehescheidung" wurde mir vor einigen Wochen erzählt und dann später von anderer Seite ein weiteres Mal. Dabei fragte ich immer etwas ungläubig nach dem Wahrheitsgehalt des folgenden Urteils und jedes Mal wurde mir von meinen Gesprächspartnern die Richtigkeit bestätigt. Jetzt finde ich in meinem Notizbüchlein diese Eintragung wieder und schreibe sie schnell mal auf:

In Korea gab es vor einigen Wochen ein Gerichtsurteil, das besagt, dass nach einer Ehescheidung der betrogene Ehepartner den betrügenden Ehepartner noch einmal verklagen kann. Ob damit die straf- oder zivilrechtliche Klage gemeint war, konnten mir die Gesprächspartner nicht erklären, denn es waren keine Juristen. Was das für Folgen hat, kann ich nicht genau abschätzen. Auf jeden Fall zieht es viel Stress, Beschuldigungen, Beschimpfungen und das öffentliche Ausbreiten von privaten Details bei allen Beteiligten nach sich. Alles Dinge, die eigentlich nicht zu Korea passen, da man sehr genau darauf achtet, niemals sein "Gesicht zu verlieren". Insofern geht dieses Urteil in eine ganz untypische Richtung. Auch ist mir nicht ganz klar, welche Strafen die betrügenden Ehepartner zu erwarten haben. Geld-, Haft- oder Bewährungsstrafen?

Jedenfalls hatten koreanische Frauen vor Gericht Klage eingereicht und Recht bekommen. Ab sofort ist dieses Urteil rechtsgültig und untreue Ehepartner können nach der Scheidung noch einmal verklagt werden. Das gilt für untreue Männer wie für untreue Frauen.

Die Scheidungsraten sind in Korea längst nicht so hoch wie in Deutschland, wie mir versichert wurde, aber sie steigen in den letzten Jahren stärker an. Die Gründe dafür wären einen eigenen Blogeintrag wert (Mal sehen, ob ich das noch irgendwann hinbekomme...)

Es waren interessanterweise übrigens immer koreanische Männer, die mir von diesem Gerichtsurteil berichtet haben.

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